Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoarbeiten

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von SINNLICHT durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von SINNLICHT durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass SINNLICHT diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von SINNLICHT.

Fotoarbeiten
Bei Auftragsarbeiten ist SINNLICHT innerhalb des vorgegebenen konzeptionellen Rahmens frei in der künstlerischen Umsetzung und Realisation des Auftrages. Dem Auftraggeber wird eine geeignete und umfassende Auswahl von Fotos zum Thema geliefert.

Vereinbarte Ablieferungsfristen verlängern sich aufgrund Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend, wenn ein vereinbarter Termin aus Gründen, die von SINNLICHT nicht zu vertreten sind, nicht eingehalten werden kann.

Ansprüche auf Schadensersatz gegen SINNLICHT sind auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße beschränkt. Die Haftung für eventuellen mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen. Wenn der Auftrag aus Gründen von höherer Gewalt nicht erfüllt werden kann, ist ebenfalls jede Haftung durch SINNLICHT ausgeschlossen.

SINNLICHT übernimmt die Verpflichtung, die zur Auftragserledigung heranzuziehenden Hilfspersonen sorgfältig auszusuchen. Eine Haftung für diese Personen wird nicht übernommen.

Der Auftraggeber kann vor Aufnahme der Tätigkeit durch SINNLICHT jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die in diesem Fall zu zahlende Entschädigung staffelt sich wie folgt:

  • bis zu einer Woche vor dem vorgesehenen Produktionsbeginn 25 %,
  • bis zu 24 Stunden vor dem vorgesehenen Produktionsbeginn 60 %,
  • nach Produktionsbeginn mindestens 70 % des vereinbarten Honorars

Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von SINNLICHT gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S. des UrhRG handelt. 

Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Nutzungsrechte/Veröffentlichung der Fotos
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial zur Verfügung gestellt worden ist.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von SINNLICHT. Das gilt insbesondere für:

  • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, 
  • jegliche Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
  • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
  • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SINNLICHT gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

Für private Zwecke erstellte Fotos (Portraits, Akt u. ä.) berechtigen den Kunden nur zur privaten Verwendung der Bilder. Dazu dürfen Kopien, Ausdrucke und Abzüge in beliebiger Menge erstellt werden. Jede Veröffentlichung bedarf aber der Zustimmung von SINNLICHT. Um eine Veröffentlichung handelt es sich auch, wenn für private Nutzung erstellte Fotos vom Kunden online auf einem Webserver / private Homepage veröffentlicht werden.

Modelle erhalten das Recht, die mit ihnen angefertigten Bilder zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Eine Weitergabe dieses Veröffentlichungsrechtes an Dritte sowie eine kommerzielle Verwertung der Bilder durch das Modell ist nicht zulässig.

Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von SINNLICHT vorgegebenen Urhebervermerks.

Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. 

Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht bzw. verwendet wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 15,-- pro Aufnahme an. 

Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. 

Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von SINNLICHT erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 

Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Bei fehlendem Belegexemplar ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

Sonstiges
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird, darf SINNLICHT die erstellten Fotos für eigene Werbezwecke verwenden. Bei Aktaufnahmen, die für Privatkunden erstellt wurden ist eine ausdrückliche Zustimmung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung erforderlich.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit 
der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldb).

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